Sie benötigen eine externe insoweit erfahrene Fachkraft?
Gerne steht Ihnen unser Team von insoweit erfahrenen Fachkräften zur Verfügung.
Nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII in der Region / Stadt Hannover vom 1.01.2014 schließen wir Kooperationsvereinbarungen mit interessierenden Einrichtungen ab. So helfen wir unseren kooperierenden Einrichtungen dabei, Situationen mit gefährdeten Kindern und hochbelasteten Familien besonnen und kompetent einzuschätzen.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr unter: